Da sind sie also nun, die Prozessanpassungen aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, beschlossen durch die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur in BK6-16-200 und BK7-16-142 und veröffentlicht am 20.12.2016.
Ganz große Überraschungen im Vergleich zu den letzten Konsultationsversionen sind zwar ausgeblieben, trotzdem bleibt bei dem "Interimsmodell" noch einiges schwammig und kann erst durch die konkrete Realisierung in den Systemen geklärt werden.
Weiterlesen: Verordnungsanpassungen zum Messstellenbetriebsgesetz
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (inklusive dem Messstellenbetriebsgesetz) ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 01.09.2016 in Kraft getreten und bietet jetzt die Rechtsgrundlage für die notwendigen Umsetzungen.
Die zählpunktscharfe Mehr-/Mindermengenabrechnung ist noch nicht vollständig umgesetzt, da rollt zum 1.10.2016 für die Gasnetzbetreiber und -lieferanten schon die nächste Umsetzungswelle heran.