Better IT. Better Processes. Better Business.

Sonne und Wind = Redispatch 2.0 Szenario

 

Nachdem die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung 9 zum Redispatch 2.0 mitgeteilt hat, dass die abgestimmte Übergangslösung zum 31.05. endet, darf gefragt werden, ob alle Prozessteilnehmer des Energiemarkts für die (möglichen) Redispatch 2.0 Prozesse wirklich gerüstet sind.

 

So sind am 07.05.2022 erst 175 Verteilnetzbetreiber in der Transparenzliste des BDEW geführt, die die Betriebsbereitschaft und den Beginn des bilanziellen Ausgleichs signalisiert haben. Wie viele Einsatzverantwortliche (EIV) und technische Betreiber (BTR) bereits in der Lage sind, die bis dato definierten, aber durchaus noch lückenhaften automatisierten Prozesse umzusetzen, kann momentan nicht zuverlässig geschätzt werden. Allerdings lässt sich aus der Mitteilung Nr. 9 entnehmen, dass es nicht nur auf der Seite der Verteilnetzbetreiber, sondern auch auf der Seite der EIV und  BTR und der direktvermarktenden Lieferanten noch Umsetzungsdefizite sowohl bei den Stammdaten der betroffenen Einspeiseanlagen als auch bei den automatisierten Prozessen auf Basis EDIFACT und XML zur Kommunikation mit den Marktpartnern gibt.

Sicherlich wird zu gegebener Zeit aufzuarbeiten sein, warum selbst mit Verlängerung des Zeitfensters und Übergangslösung die Marktteilnehmer nicht bereits zum 01.10.2021 in der Lage waren, die geforderten Prozesse umzusetzen.

Es kann aber bereits darüber spekuliert werden, ob die Prozessdefinitionen selbst nicht für eine Vielzahl der Teilnehmer einerseits sehr ambitioniert waren, andererseits für eine ebenso große Anzahl der Marktteilnehmer die Relevanz der definierten Prozesse  kritisch zu hinterfragen ist. Und es sind noch längt nicht alle Detailfragen geklärt - so ist noch vollkommen unklar, welche Rolle der Messstellenbetreiber in diesem Modell spielt. Dieser müsste ja im Falle einer notwendigen Ersatzwertbildung während des Zeitraums einer Redspatch-Maßnahme zumindest darüber informiert sein, da das Vorliegen einer solchen Maßnahme fundamental für die Bildung von Ersatzwerten während dieses Zeitraums ist - es können ja nicht einfach historische oder interpolierte Werte "außerhalb des Zeitraums" herangezogen werden.

Man darf also gespannt sein, wie der Prozessstart zum 01.06.2022 funktioniert - und auch, welchen Änderungen dieser Prozess in der Zukunft, aber auch schon zum 01.10.2022 unterworfen wird.

 

Bildhinweis: Photo by Karsten Würth on Unsplash

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.