Better IT. Better Processes. Better Business.

Foto von Eric Tompkins auf Unsplash
Lieferantenwechsel in 24 Stunden

Wie lange erwartet, hat die Bundesnetzagentur die Rahmenbedingungen für den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zum 01.04.2025 festgelegt. Einige Details sorgen allerdings für Verwunderung.

 

So ist erstaunlich, dass zwar die GPKE und WIM angepasst werden (und die GPKE um 1:1 Passagen aus dern Netzzugangsverorgnung ergänzt wird), die MaBiS trotz EInführung des Synchronmodells der Bilanzierung jedoch keine Anpassung erfährt, obwohl Passagen der neuen GPKE explizit darauf abstellen. Ebenso verwunderlich ist es, dass zwar Anpassungen der Mehr-/Mindermengenabrechnung für erzeugende Marktlokationen aufgenommen werden, es aber für analytisch bilanzierende Netzbetreiber keine Vorgabe gibt, die erzeugenden Marktlokationen ebenfalls analytisch zu bilanzieren, stattdessen aber in der GPKE Teil 2 ein besonderer Fokus auf die dynamischen Profile für erzeugende Marktlokationen gelegt wird, wobei sehr fraglich bleibt, warum denn für KWK-Anlagen ohne RLM und ohne intelligentes Messsystem (die ja wohl zu den "EZ" gehören) kein Bandlastprofil als Standardeinspeiseprofil verwendet werden darf. Neben vielen weiteren Fragestellungen bleibt auch offen, ob die Auftrennung der zu verwendenden Nachrichten in Anmeldungsdaten und Daten zur Bilanzkreistreue tatsächlich den gewünschten Effekt haben wird und die Qualität der Daten als solche und die Qualität und Effektivität der Übermittlung dieser Daten dadurch nachhaltig gesteigert werden.

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.