Wie lange erwartet, hat die Bundesnetzagentur die Rahmenbedingungen für den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zum 01.04.2025 festgelegt. Einige Details sorgen allerdings für Verwunderung.
So ist erstaunlich, dass zwar die GPKE und WIM angepasst werden (und die GPKE um 1:1 Passagen aus dern Netzzugangsverorgnung ergänzt wird), die MaBiS trotz EInführung des Synchronmodells der Bilanzierung jedoch keine Anpassung erfährt, obwohl Passagen der neuen GPKE explizit darauf abstellen. Ebenso verwunderlich ist es, dass zwar Anpassungen der Mehr-/Mindermengenabrechnung für erzeugende Marktlokationen aufgenommen werden, es aber für analytisch bilanzierende Netzbetreiber keine Vorgabe gibt, die erzeugenden Marktlokationen ebenfalls analytisch zu bilanzieren, stattdessen aber in der GPKE Teil 2 ein besonderer Fokus auf die dynamischen Profile für erzeugende Marktlokationen gelegt wird, wobei sehr fraglich bleibt, warum denn für KWK-Anlagen ohne RLM und ohne intelligentes Messsystem (die ja wohl zu den "EZ" gehören) kein Bandlastprofil als Standardeinspeiseprofil verwendet werden darf. Neben vielen weiteren Fragestellungen bleibt auch offen, ob die Auftrennung der zu verwendenden Nachrichten in Anmeldungsdaten und Daten zur Bilanzkreistreue tatsächlich den gewünschten Effekt haben wird und die Qualität der Daten als solche und die Qualität und Effektivität der Übermittlung dieser Daten dadurch nachhaltig gesteigert werden.