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Passt die MaBiS in einen kleinen Kasten?

Mit dem Beschluss BK-6-24-210 hat die Bundesnetzagentur ein Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten eröffnet. Obwohl die Zielsetzungen des Beschlusses durchaus nachvollziehbar sind, erscheinen allerdings die Eckpunkte derzeit noch wenig durchdacht zu sein. Daher dürften die Eckpunkte bei einigen Verteilnetzbetreibern eher auf Ablehnung denn auf Zustimmung stoßen. 

 


 

Insbesondere erscheinen die folgenden Punkte als überarbeitungsbedürftig:

  1. Der MaBiS-Hub in der hier geplanten Form ohne die Abbildung von analytischem Verfahren stellt ein Instrument dar, das in die wirtschaftlichen Belange der jetzigen Verantwortlichen der  Differenzbilanzkreise eingreift (bzw. genauer: die Bilanzkreisverantwortlichen der Bilanzkreise, denen die Differenzzeitreihen zugeordnet sind, sofern kein eigener Differenzbilanzkreis vorhanden ist). Konsequent wäre daher, auch die wirtschaftliche Verantwortung für die DBA der einzelnen Verteilnetzbetreiber auf die Betreiber der MaBis-Hubs übergehen zu lassen. 
  2. Der MaBiS-Hub ohne die Abbildung von tagesparameterabhängigen Profilen für die Entnahme (TLP) und ohne die Berücksichtigung von tagesparamterabhängigen Einspeiseprofilen (TEP)  stellt ein eher einfach gestricktes Instrument dar. Bei dem Design dürfte verkannt worden sein, dass in der Realität in Deutschland noch weit über das Jahr 2032 hinaus genau die Abnahmestellen dieser Profilgruppen, nämlich insbesondere Wäremepumpen und Speicherheizungen sowie Photovoltaik  durch konventionelle Messtechnik gemessen werden. Insofern hier auf ein Szenario nach erfolgtem Rollout von intelligenten Messsystemen abgestellt wird, kann die Einführung eines solchen MaBiS-Hubs frühestens im Jahre 2033 als sinnvoll erachtet werden.
  3. Eine Prozessvereinfachung ist durch die Etablierung einer regelmäßigen Stammdatenschnittstelle zum Betreiber des MaBiS-Hubs nicht erkennbar. Die Aggregation von Mengen auf der Basis von Werten und Profilen  in den jeweiligen Zeitreihentypen ist eine Funktionalität, die alle gängigen EDM-Systeme, die bei Verteilnetzbetreibern im Einsatz sind, in der Zwischenzeit seit Einführung der MaBiS-Prozesse sehr gut erfüllen. Das Problem ist in den allermeisten Fällen eher in den vorgelagerten Prozessen zu sehen, die die zu aggregiererenden Daten bestimmen. Hier sind insbesondere die immer noch hoch fehleranfälligen GPKE-Prozesse zu nennen, insbesondere nach wie vor die Prozesse Lieferbeginn und Lieferende, von denen zum jetzigen Zeitpunkt zu vermuten ist, dass sie auch nach dem 4.4.2025 und damit dem Übergang auf synchrone Bilanzierung sowie der Entkopplung der Übermittlung von bilanzierungsrelevanten Daten von Basisdaten der Anmeldung eine immanente Fehlerquelle darstellen. Die fehlende Robustheit dieser Prozesse gegenüber (historischen) Fehlern in den Stammdaten wird ja selbst von der Bundesnetzagentur und vom BDEW immer wieder zum Anlass genommen, diese Prozesse weiterzuentwickeln. Inwieweit eine Weiterentwicklung dieser Prozesse allerdings in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben ab 2030 zu bringen ist, ist sicherlich ein gesondertes Thema, das hier nicht behandelt werden kann.
  4. Es sei allerdings auch darauf verwiesen, dass der MaBiS-Hub in der angedachten Form viel weniger Kapazität bei den Verteilnetzbetreibern und anderen Marktakteuren einspart, als sich dies im ersten Moment vielleicht darstellt. Es ist nämlich zu beachten, dass durch den Aufwand der regelmäßigen Steuerung des Hub-Betreibers als Dienstleister der Verteilnetzbetreiber nach wie vor  in der Lage sein muss,  die Leistungen des Hub-Betreibers zu validieren (natürlich ebenso wie der Stromlieferant , der seine aggregierten Daten zu validieren hat). Dies gelingt regelmäßig nur durch den Einsatz eines EDM-Systems, das dann eine Schattenbilanzierung gemäß den Vorschriften des MsbG und DSGVO durchführt, so dass Einführungs- und Betriebsaufwand für die Ertüchtigung der jetzigen EDM-Systeme nicht eingespart werden kann.    

Unter diesen Voraussetzungen erscheint es sinnvoll, für die Umsetzung der MaBiS-Prozesse gemäß Msbg und DSGVO erst einmal eine Übergangslösung zu etablieren, die die Aggregationsverantwortung IT-seitig bei den Verteilnetzbetreibern belässt und die Anforderungen der DSGVO durch organisatorische Maßnahmen erfüllt.

 

Bildnachweis: Bild von Lasse Jensen auf Unsplash  

   

 

 

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